Gemeinde Voltlage legt Förderprogramm auf – Bis zu 16.000 € für Bauwillige

Das Wohnbauförderungsprogramm BG Neuenkirchener Straße wurde mit Ratsbeschluss bis 31.12.2013 verlängert.

Mit einem ganz besonderen Präsent wartete kurz vor dem Weihnachtsfest die Gemeinde Voltlage auf. Der Rat hat entschieden, ab 01. Januar 2008 für die Dauer von drei Jahren ein Förderprogramm für Bauwillige aufzulegen. Je Objekt ist eine Förderung bis zu 16.000 € möglich.
Nachdem es keinen Anreiz vom Bund mehr für Häuslebauer gibt, gehen die Voltlager in Sachen Wohnungs- und Familienförderung neue Wege, wollen damit aber keinesfalls in Wettbewerb mit anderen Gemeinden treten. Es geht darum, für Wachstum in Voltlage zu sorgen. Von dem Förderprogramm profitieren nach Vorstellungen der Gemeinde Voltlage beide Seiten. Die Bauwilligen werden finanziell entlastet, die Gemeinde wird ihre Grundstücke los und steigert die Einwohnerzahlen. Das wiederum dürfte sich positiv auf die Infrastruktur wie Erhalt von Schule und Kindergarten auswirken und natürlich auch auf die allgemeine Ortsentwicklung. Die Förderbedingungen sind sehr knapp gehalten. Gewährt wird acht Jahre lang eine jährliche Grundförderung von 1000 €, zusätzlich für jedes Kind 250 €. Je Objekt ist die Förderung aber auf maximal 16.000 € begrenzt. Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragsteller auf einem Grundstück im Baugebiet „Nördlich der Neuenkirchener Straße“ bauen und die Häuser auch selber nutzen.

Zum besseren Verständnis hier einige Berechnungsbeispiele:

Grundstückskosten für einen Bauplatz mit 713 m²
Kaufpreis 18 €/m² 12.834,00 €
Erschließungskosten 18 €/m² 12.834,00 €
25.668,00 €

1. Fallbeispiel: Familie mit 2 Kindern
Grundförderung 1.000,00 €/Jahr
Förderung für 2 Kinder à 250 € 500,00 €/Jahr
1.500,00 €/Jahr
hochgerechnet auf 8 Jahre 12.000,00 €

2. Fallbeispiel: Familie mit 4 Kindern
Grundförderung 1.000,00 €/Jahr
Förderung für 4 Kinder à 250 € 1.000,00 €/Jahr
2.000,00 €/Jahr
hochgerechnet auf 8 Jahre 16.000,00 €

Für Bauwillige, die noch keine Kinder haben, wird selbstverständlich auch die Grundförderung gewährt. Ebenso gilt die Förderung auch für die Bauplätze im Erbbaurecht.

Aus dem abgebildeten Planauszug können Sie die z.Zt. noch freien Bauplätze ersehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Voltlage, Overbergstr. 4, 49599 Voltlage (Tel. 05467-221).

Skizze des Bebauungsplanes

Es besteht auch die Möglichkeit sich den Bebauungsplan als zu betrachten.